Die Ordnungsbehörde sowie ein Sicherheitsdienst des Veranstalters wird während der Festtage die Zugangswege zur Festmeile überwachen.
Im abgegrenzten Veranstaltungsbereich gilt eine Platzordnung, die den Zutritt mit Fahrrädern, Tieren, mitgebrachtem Alkohol, Flaschen, Waffen, Betäubungsmitteln etc. verbietet. Da auf dem Festgelände viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind, ist der Konsum von Cannabis auf der Festmeile ist durch den Veranstalter untersagt.
Ebenso werden die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und die Ausschankzeiten überprüft. Das Ordnungsamt wird Verstöße ahnden und behält sich vor, die Festmeile nach Ausschankende entsprechend zu räumen, um die Nachtruhe für die Anwohner zu gewähren.